| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jede persönlich haftende Gesellschafterin ist für alle zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin abzuschließenden Rechtsgeschäfte von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Jeder Geschäftsführer einer persönlich haftenden Gesellschafterin ist für alle zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin abzuschließenden Rechtsgeschäfte von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |