| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Jeder Geschäftsführer eines persönlich haftenden Gesellschafters ist befugt, Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft vorzunehmen. |