Der Vorstand besteht aus einem einzelvertretungsberechtigten Mitglied.
Gegenstand
Förderung und Lieferung von Trinkwasser an definierte Übergabestellen an die Mitglieder des gKU sowie Verkauf von Trinkwasser an definierte Übergabestellen an Nichtmitglieder gemäß vertraglicher Vereinbarung. Erstellung und Betrieb von Anlagen zur Förderung und Fortleitung des Wassers einschließlich der Übergabestellen der Träger der örtlichen Wasserversorgnung einschließlich der erforderlichen Hilfsanlagen.