Code: Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (057)
die jeweiligen Geschäftsführer sind im Verhältnis zur Kommanditgesellschaft befugt, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen.