| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | einzelvertretungsberechtigt; die persönlich haftende Gesellschafterin und deren jeweilige Geschäftsführer sind von dem Verbot, im Namen des Vertretenen mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen, insoweit bereit, soweit es um Rechtsgeschäfte und Handlungen zwischen der Gesellschaft und der persönlich haftenden Gesellschafterin geht. |