| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftender Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftender Gesellschafter und seine jeweiligen Organe sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |