Handelsregister A des Amtsgerichts Landshut
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRA 9266
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
1
a)
Weinstube Isarklause e.K.
b)
Landshut
a)
Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein.
b)
Inhaber und sodann ausgeschieden:
Inhaber:
Molitor, Ludwig, Landshut, *XX.XX.1939
Neuer
Inhaber:
Franke-Molitor, Monika, geb. Molitor, Landshut,
*XX.XX.1970
a)
Einzelkaufmann / Einzelkauffrau
b)
Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts begründeten
Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerb des
Geschäfts durch die neue Inhaberin Monika Franke-Molitor
ausgeschlossen.
a)
03.03.2006
Hastreiter
b)
SB 1
2
b)
Personendaten von Amts wegen berichtigt:
Inhaber:
Franke-Molitor, Michaela, geb. Molitor, Landshut,
*XX.XX.1970
b)
Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts begründeten
Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerb des
Geschäfts durch die neue Inhaberin Michaela Franke-Molitor
ausgeschlossen.
a)
09.03.2006
Hastreiter
b)
Eintragung laufende
Nummer 1 von Amts
wegen berichtigt.
3
b)
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Ländgasse 124, 84028 Landshut
a)
16.09.2013
Hastreiter
4
b)
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Landshut vom 08.03.2022 (Az. IN 148/22) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
10.03.2022
Hastreiter
b)
Beschluss Bl. 5
5
b)
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Landshut vom 15.04.2022 (Az. IN 148/22) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
a)
26.04.2022
Ottmair
b)
Beschluss Bl. 7
Abruf vom 28.04.2024