| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind bei Rechtsgeschäften zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin oder deren Geschäftsführern und der Gesellschaft befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |