a) Durchführung kommunaler Baumaßnahmen für die Trägergemeinden sowie die Verwaltung und Bewirtschaftung dieser Immobilien, soweit im Einzelfall durch eine der Trägergemeinden beauftragt; b) Erwerb von Grundstücken zur Bebauung auf eigenen Namen und eigene Rechnung sowie Verwaltung und Bewirtschaftung dieser Immobilien; c) Erwerb sowie Betreuung, Verwaltung und Vermietung von Mobilien für die Trägergemeinden soweit im Einzelfall durch eine der Trägergemeinden dazu beauftragt; Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient.