Errichtung und Betrieb kommunaler Wohnungsbauten; Betrieb von gemeindlichen Einrichtungen (z.B. Gemeindezentrum, Quartiersgarage, Großküche); Durchführung kommunaler Baumaßnahmen für die Gemeinde Kumhausen; Verwaltung und Bewirtschaftung kommunaler Immobilien; Erschließung von unbebauten Grundstücken; Versorgung von gemeindlichen Einrichtungen mit zentraler Heizanlage und Fernwärmenetz; Vorratskäufe von Grundstücken für spätere Baulandentwicklung (Wohnbau- und Gewerbeflächen).