| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Die Komplementärin und ihre Organe sind für Rechtsgeschäfte zwischen ihnen und der Komplementärin bzw. der Kommanditgesellschaft sowie zwischen der Komplementärin und der Kommanditgesellschaft befugt, Rechtsgeschäfte im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen. |