Der Vorstand besteht aus einem Mitglied. Der Vorstand vertritt das Kommunalunternehmen nach außen.
Gegenstand
a) Die Durchführung kommunaler Baumaßnahmen für die Gemeinde Stöttwang sowie die Verwaltung und Bewirtschaftung dieser Immobilien, soweit im Einzelfall durch die Gemeinde Stöttwang beauftragt b) der Erwerb von Grundstücken zur Bebauung auf eigenen Namen und eigene Rechnung sowie die Verwaltung und Bewirtschaftung dieser Immobilien, c) die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Quellen sowie die Versorgung mit dieser Energie. Zum Unternehmensgegenstand gehört auch die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, die die Aufgaben des Kommunalunternehmens fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen. Zur Förderung seiner Aufgaben kann sich das Kommunalunternehmen an anderen Unternehmen beteiligen, wenn das dem Unternehmenszweck dient. Dabei ist sicherzustellen, dass die Haftung des Kommunalunternehmens auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist. Die für die Gemeinde geltenden Vorschriften über die Errichtung von und Beteiligung an Unternehmen sind entsprechend anzuwenden.