| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Komplementäre vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Komplementäre gemeinsam oder durch einen Komplementär zusammen mit einem Prokuristen vertreten. |