Handelsregister A des Amtsgerichts Kempten (Allgäu)
Nummer der Firma:
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HRA 10798
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
1
a)
Khana Khazana Lindau KG
b)
Lindau (Bodensee)
Geschäftsanschrift:
In der Grub 30, 88131 Lindau (Bodensee)
a)
Ist nur ein persönlich haftender Gesellschafter
vorhanden, vertritt er allein. Sind mehrere vorhanden,
vertreten zwei persönlich haftende Gesellschafter
gemeinsam oder ein persönlich haftender
Gesellschafter gemeinsam mit einem Prokuristen.
b)
Persönlich haftender Gesellschafter:
Müller, Dennis, Wasserburg a. Inn, *XX.XX.1990
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Kumar, Naresh, München, *XX.XX.1976
a)
Kommanditgesellschaft
c)
Kommanditist:
Kumar, Naresh, München, *XX.XX.1976,
Einlage: 510,00 EUR
a)
28.05.2020
Rybka
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 13.03.2023 (Az. IN 27/23)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese
Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
a)
17.03.2023
Mahl
3
b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 12.04.2023
(Az. IN 27/23) aufgehoben worden.
a)
21.04.2023
Mahl
4
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 03.01.2024 (Az. IN 427/23)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Unter diese
Anordnungfällt auch die Einziehung von Außenständen.
a)
23.01.2024
Birkner
5
b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 13.03.2024
(Az. IN 427/23) aufgehoben worden.
a)
14.03.2024
Birkner
Abruf vom 05.05.2024