Die Planung, die Errichtung, der Betrieb, die Modernisierung, die Instandhaltung, die Verwaltung und die langfristige Vermietung oder Verpachtung von baulichen und technischen Anlagen zur Erzeugung sowie Speicherung von und Versorgung mit Strom und Wärme mit regenerativen Energien, vorbehaltlich Art. 3 Abs. 6 Satz 3 BayKlimaG (Aufgabenübertragung); Art. 22 Abs. 1 KommZG gilt entsprechend; die Beratung kommunaler juristischer Personen des öffentlichen Rechts im Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm hinsichtlich der zuvor genannten Aufgaben sowie die Planung, die Errichtung und die Modernisierung von baulichen und technischen Anlagen, die kommunalen Aufgaben des Landkreises dienen, vorbehaltlich Inhouse- bzw. Instate-Vergaben.