| Gegenstand | a) Versorgung mit Wasser, b) Abwasserbeseitigung, c) Errichtung und Betrieb von Energiegewinnungs- und Verteilungsanlagen, Vertrieb von Energie sowie Dienstleistungen im Bereich des kommunalen Energie- und Klimaschutzmanagements, d) aa) Erwerb und Verkauf von Grundstücken und Immobilien, insbesondere im Rahmen der kommunalen Boden- und Siedlungspolitik, bb) Erschließung, sofern das Kommunalunternehmen durch Stadtratsbeschluss für ein bestimmtes Baugebiet hierzu ermächtigt wurde; der Beschluss ist in öffentlicher Sitzung zu fassen und bekanntzumachen; e) Planung, Errichtung, Kauf, Verwaltung, Unterhalt und langfristige Vermietung von im Eigentum des Kommunalunternehmens befindlichen Gebäuden und Kfz.-Stellplätzen. Erfüllung der Erschließungsaufgabe der Stadt (§ 124 BauGB), insbesondere Erwerb, Erschließung und Verkauf von Grundstücken im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Rahmen der kommunalen Boden- und Siedlungspolitik, sofern mit der Stadt Schrobenhausen ein echter Erschließungsvertrag nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB abgeschlossen wird |