| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 04.09.2012 (Az. 2 IN 482/12, 1 IN 490/12, 2 IN 492/12, 3 IN 493/12, 2 IN 494/12) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
|
| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Mit Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 06.09.2012 (Az. 2 IN 482/12, 1 IN 490/12, 2 IN 492/12, 3 IN 493/12, 2 IN 494/12) wurde der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Von Amts wegen eingetragen. |
|
| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 01.11.2012 (Az. 2 IN 482/12) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB. |
|