| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönliche haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Der persönliche haftende Gesellschafter sowie deren jeweilige Geschäftsführer sind für Geschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft sowie für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und einem der Kommanditisten von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. |