Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und deren Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaften, an denen die Gesellschaft als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligt ist, befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.