| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die jeweiligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafter sind im Verhältnis zu der Kommanditgesellschaft befugt, im Namen der Kommanditgesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |