| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin ist alleinvertretungsberechtigt. Sie selbst und ihre Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen der Komplementärin bzw. ihren Geschäftsführern und der Gesellschaft von den Beschränkung des § 181 BGB befreit. |