Der Werkleiter vertritt einzeln. Die Vertretungsbefugnis beschränkt sich gem. § 4 Abs. 5 der Betriebssatzung, Art. 88 Abs. 3 Satz 1 und 2 BayGO auf die laufenden Geschäfte.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung des Stadtgebiets mit Strom, Wasser, Wärme, Telekommunikationsdienstleistungen, der Bau, Unterhalt und Betrieb des Blockheizkraftwerkes und des Hallenbades, des Breitband- und Glasfaserkabelnetzes, des Stromnetzes, die Entsorgung des Abwassers, Stromversorgung, Stromnetz und Stromhandel sowie die Gründung von und die Beteiligung an Unternehmen zur Versorgung des Stadtgebiets mit alternativen Energieträgern.