Sind mehrere Stiftungsvorstände bestellt, so wird die Stiftung durch zwei Vorstände gemeinsam vertreten. Im Falle der Bestellung nur eines Stiftungsvorstandes vertritt der Vorsitzende die Stiftung alleine.
Gegenstand
Die Stiftung fördert den Naturschutz und die Landschaftspflege durch Maßnahmen und Projekte, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung von Natur und Landschaft dienen.