Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, die Anstalt des öffentlichen Rechts mit sich als Vertreter eines Dritten zu vertreten.
Gegenstand
ist die Organisation und/oder effektive Umsetzung - a) der gemeinsamen Entwicklung von Projekten und neuen Geschäftsfeldern im Bereich der Energieerzeugung, -vermarktung, -speicherung aus Erneuerbaren Energien sowie des landkreisweiten Energievertriebs; - b) die Unterstützung der Träger bei der Gebietsentwicklung im Bereich der Erneuerbaren Energien sowie die frühzeitige Sicherung geeigneter Flächen; - c) des Aufbaus und Betriebs einer Elektromobilitäts-Infrastruktur; - d) einer geeigneten Plattform zur Bündelung sämtlicher öffentlicher Interessen im Bereich der Erneuerbaren Energien.