1. die Versorgung des Gemeindegebiets mit Wasser, 2. die Beseitigung des Abwassers im Gemeindegebiet, 3. die Erzeugung und der Vertrieb von Strom und Wärme, 4. die Erschließung und Vermarktung von Wohn- und Gewerbegebieten, sofern im Einzelfall durch den Marktgemeinderat beauftragt, 5. die Durchführung von Bautätigkeiten, sofern im Einzelfall durch den Marktgemeinderat beauftragt.