| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und deren jeweilige Geschäftsführer sind von dem Verbot befreit, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter von Dritten vorzunehmen. |