| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der persönlich haftende Gesellschafter und dessen jeweilige Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Kommanditgesellschaft je von dem Verbot befreit, im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte mit sich selbst im eigenen Namen oder als Vertreter von Dritten vorzunehmen. |