| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen; sollte persönlich haftender Gesellschafter eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung sein, gelten diese Befugnisse auch für deren jeweilige Geschäftsführer. |