| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis für die jeweiligen Geschäftsführer, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit es sich nicht um Rechtsgeschäfte unter den Geschäftsführern selbst handelt. |