| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft ist jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |