Handelsregister A des Amtsgerichts Augsburg
Nummer der Firma:
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HRA 16220
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
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1
a)
Stadtwerke Königsbrunn
b)
Königsbrunn
c)
Versorgung des Stadtgebietes mit
Trinkwasser, Entsorgung des Abwassers,
Erzeugung von Solarstrom. Hierzu gehört im
Rahmen der Gesetze auch die Einrichtung und
Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben,
die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke
kann sich die Stadt im Rahmen der Gesetze an
anderen Unternehmen beteiligen. Die
Stadtwerke können im Rahmen der Gesetze
die vorstehend bezeichneten Aufgaben auch
für andere Gemeinden wahrnehmen. Weiterer
Gegenstand des Unternehmens ist die
Übernahme der kaufmännischen Leitung des
Betriebshofes der Stadt Königsbrunn.
a)
Der Eigenbetrieb wird in laufenden Geschäften von der
Werkleitung vertreten, wobei die beiden Werkleiter
gemeinsam vertretungsberechtigt sind.
b)
Werkleiter:
Reinhardt, Rolf-Peter, Bobingen, *XX.XX.1951
Werkleiter:
Willer, Rudolf, Augsburg, *XX.XX.1964
a)
Körperschaft öffentlichen Rechts
Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Art. 88 Abs. 1
Bay GO) der Stadt Königsbrunn
Satzung vom 25.05.2004 mit Nachtrag vom 16.10.2007.
a)
06.03.2008
Rozanski
2
b)
Gemäß § 18 EGAktG, Artikel 65 EGHGB von
Amts wegen eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Marktplatz 7, 86343 Königsbrunn
a)
20.09.2012
Kaufmann
3
c)
Gegenstand geändert, nun:
Aufgabe der Stadtwerke ist die Versorgung
des Stadtgebietes mit Trinkwasser, die
Entsorgung des Abwassers, die Erzeugung
und Vermarktung von Strom und Wärme, der
öffentliche Personennahverkehr der Stadt
Königsbrunn. Hierzu gehört im Rahmen der
Gesetze auch die Einrichtung und
Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben,
die die Aufgaben der Stadtwerke fördern und
b)
Bestellt:
Werkleiter:
Schöler, Rainhard, Augsburg, *XX.XX.1980
Ausgeschieden:
Werkleiter:
Reinhardt, Rolf-Peter, Bobingen, *XX.XX.1951
a)
Satzung vom 28.04.2020.
Dabei wurde geändert: § 2 Gegenstand des Unternehmens und §
4 Die Werkleitung.
a)
10.09.2020
Strobel
Abruf vom 04.05.2024
Handelsregister A des Amtsgerichts Augsburg
Nummer der Firma:
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HRA 16220
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Zur Förderung der Aufgaben der Stadtwerke
kann sich die Stadt im Rahmen der Gestze an
anderen Unternehmen beteiligen.
4
b)
Bestellt:
Werkleiterin:
Schön, Verena, Friedberg, *XX.XX.1989
Ausgeschieden:
Werkleiter:
Schöler, Rainhard, Augsburg, *XX.XX.1980
a)
11.05.2021
Muno
5
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Die Werkleitung besteht aus einem oder zwei
Werkleitern. Ist nur ein Werkleiter vorhanden, so
vertritt dieser den Eigenbetrieb allein. Sind zwei
Werkleiter bestellt, so vertreten diese den Eigenbetrieb
gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis ist auf die
laufenden Geschäfte beschränkt.
b)
Ausgeschieden:
Werkleiterin:
Schön, Verena, Friedberg, *XX.XX.1989
Erteilt:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen
Prokuristen:
Gebauer, Anna, Augsburg, *XX.XX.1991
Häbe, Manuela, Königsbrunn, *XX.XX.1968
Krepp, Carsten, Königsbrunn, *XX.XX.1977
a)
Der Stadtrat der Stadt Königsbrunn hat mit Beschluss vom
20.07.2021 die Änderung der §§ 4 (Die Werkleitung), 6
(Zuständigkeit des Stadtrates), 9 (Verpflichtungserklärungen)
und 12 (Inkrafttreten) der Satzung beschlossen.
a)
21.12.2021
Muno
Abruf vom 04.05.2024