| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | der persönlich haftende Gesellschafter und seine jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und dem persönlich haftenden Gesellschafter abzuschließen. |