| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftenden Gesellschafter Alexander Jührs und Doris Münstermann sind stets einzelvertretungsberechtigt. Weitere persönlich haftende Gesellschafter sind nur gemeinschaftlich mit Alexander Jührs oder Doris Münstermann zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt, solange einer von diesen persönlich haftender Gesellschafter ist. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Betreffend die Darlehensgewährung als Darlehensgeber an die Gesellschaft ist der darlehensgebende persönlich haftende Gesellschafter von der Geschäftsführung und Vertretung ausgeschlossen. Für diese Geschäfte sind Geschäftsführer und Vertreter die übrigen persönlich haftenden Gesellschafter. |