| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftenden Gesellschafter Johannes Wiedmayer und Ingrid Wiedmayer sind stets einzelvertretungsberechtigt. Weitere persönlich haftende Gesellschafter sind nur gemeinschaftlich mit Johannes Wiedmayer oder Ingrid Wiedmayer zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt, solange diese persönlich haftende Gesellschafter sind. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |