| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftenden Gesellschafter Andreas Haus und Monika Haus sind stets einzelvertretungsberechtigt. Weitere persönlich haftende Gesellschafter sind nur gemeinschaftlich mit Andreas Haus oder Monika Haus zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt, solange diese persönlich haftende Gesellschafter sind. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |