Jeder Persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder Persönlich haftende Gesellschafter - sowie deren Vertretungsberechtigte - ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit für Rechtsgeschäfte zwischen einem Persönlich haftenden Gesellschafter und der Gesellschaft bzw. zwischen den Vertretungsberechtigten eines Persönlich haftenden Gesellschafters und der Gesellschaft.