| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die persönlich haftende Gesellschafterin und deren jeweilige Geschäftsführer sind - jeder für sich einzeln - berechtigt, die Kommanditgesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. |