| Gegenstand | -der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, -die Wahrnehmung der administrativen und operativen Aufgaben des Aufgabenträgers im Sinne des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern vom 30.07.1996 in der jeweils gültigen Fassung, -die Errichtung und der Betrieb von Parkhäusern und Tiefgaragen, -der Betrieb des Reisemobilstellplatzes, -die Errichtung und der Betrieb der passiven LWL-Infrastruktur in Gebieten, die nicht eigenwirtschaftlich durch Dritte versorgt werden, -das Erbringen von kommunal orientierten Datendienstleistungen (z.B. Rechenzentrum u.a.), -der Betrieb der Bäder und der Eissporthalle, -der Betrieb des Digitalen Gründerzentrums, -die Abfallentsorgung, -die Klärschlammtrocknung und -verwertung, -die Straßenreinigung, -die Straßenbeleuchtung, -die Stromerzeugung und -der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen jeder Art an Unternehmen, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme und der Entsorgung von Abfällen zur Verwertung einschließlich der Aufgaben aus dem Anwendungsbereich des Verpackungsgesetzes dienen |