| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Geschäftsführung und Vertretung erfolgt durch die Komplementärin. Sie selbst und ihre jeweiligen Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |