| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Er und seine jeweiligen Organe sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit, und zwar auch im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften zwischen dem persönlich haftenden Gesellschafter und der Kommanditgesellschaft. |