| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Amberg vom 05.11.2019 (Az. IN 337/17) aufgehoben. Der Insolvenzbeschlag bleibt für sämtliche Steuererstattungsansprüche des Schuldners aus Einkommen-, Umsatz-, Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag gegenüber dem Freistaat Bayern und Kfz-Steuer gegenüber der Bundesrepublik Deutschland sowie für Kirchensteuererstattungsansprüche gegenüber dem Katholischen Kirchensteueramt bzw. Evangelisch-Lutherischen Kirchensteueramt für die Veranlagungszeiträume bis zur Aufhebung des Verfahrens und für solche, die bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens entstanden sind, aufrecht erhalten. |
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