| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Insolvenz (006) |
| Text | Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Amberg (Az. 561 IN 499/10) vom 28.09.2011 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist nicht aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB. |
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| Eintragungstext | | Eintragungsart | Code: Freitext (004) |
| Text | Vermerk über die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Klarstellung neu vorgetragen, da die Gesellschaft dadurch nicht aufgelöst ist. |
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