Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und höchstens zwei weiteren Mitgliedern. Alle Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Gegenstand
Die Versorgung der Bevölkerung im Aufgabengebiet der Beteiligten mit Breitbandtechnologie durch die Errichtung oder Verbesserung eines passiven Glasfasernetzes sowie die Planung, Weiterentwicklung, Unterhaltung und Verwaltung der zu errichtenden und bestehenden Breitbandinfrastruktur einschließlich der Mittelverwaltung des jeweils Beteiligten zur Umsetzung dieser Aufgaben.