| Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ihre jeweiligen Geschäftsführer haben die Befugnis als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft abzuschließen. |