Für jeweils einen Teil dieser Einlage in Höhe von je 200,00 EUR in Sonderrechtsnachfolge je Einlage erhöht und danach jeweils Einlage weiter erhöht um je 49.400,00 EUR bei
eilzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis - auch für die jeweiligen organschaftlichen Vertreter-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.