einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen und der Befugnis für die jeweiligen Geschäftsführer, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit von ihnen vertretenen Dritten uneingeschränkt zu vertreten.