| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafter sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, und für alle Rechtshandlungen, die die persönlich haftende Gesellschafterin und ihre Geschäftsführer mit oder gegenüber der Gesellschaft vornimmt, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. |