Der Eigenbetrieb wird durch den Betriebsleiter allein vertreten.
Gegenstand
Zweck des Eigenbetriebs ist es unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit im Rahmen seiner kommunalen Aufgabenstellung vorrangig eine sozial verantwortbare Wohnungsversorgung für breite Schichten der Bevölkerung sicherzustellen, den Wohnungsbestand zu erhalten und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu modernisieren. Immobilien zu veräußern, zu erwerben, neu zu erstellen, um die vorstehenden Aufgaben erfüllen zu können.