| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jeder persönliche haftende Gesellschafer vertritt allein. Die persönliche haftende Gesellschafterin sowie jeder Geschäftsführer einer persönlich haftenden Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte zwischen der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Gesellschaft selbst vorzunehmen. |