| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft wird durch jeden persönlich haftenden Gesellschafter allein vertreten. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige organschaftlichen Vertreter sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. |